KRISTA SAGER BEI

Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung

Donnerstag, den 29. September 2011
von Krista Sager

Die Grünen fordern die freie Zugänglichkeit öffentlich geförderter Forschungsergebnisse und schlagen diverse Maßnahmen zur umfassenden Umsetzung von „Open Access“ im Wissenschaftsbereich vor.
2003 haben alle großen deutschen Wissenschaftsorganisationen die „Berliner Erklärung für den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet, die als Meilenstein und neben der „Budapest Open Access Initiative“ (2002) und dem „Bethesda Statement on Open Access Publishing“ (2003) als Grundlage der Open Access-Entwicklung im Wissenschaftsbereich gilt.
Kurz vor dem achten Geburtstag der „Berliner Erklärung für den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ bringt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Open Access-Antrag in den Bundestag ein.
Der Antrag beinhaltet erstmalig ein umfassendes Maßnahmebündel für die Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich, darunter ein „unabdingbares Zweitverwertungsrecht“ im Urhebergesetz als auch verpflichtende Regelungen im Rahmen der öffentlichen Forschungsförderung. Zudem wird mehr Transparenz in der öffentlichen Forschungsförderung gefordert.
Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Wissensgesellschaften und Informationsbarrieren gehen nicht zusammen. Wir müssen die Chancen der digitalen Medien für Wissenschaft und Gesellschaft nutzen. Dazu gehört vor allem der freie Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.“

Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und Informationen. Dazu gehört das vieldiskutierte „Open Access“-Prinzip („freier Zugang“), das heißt der freie, also für die Nutzung gebührenfreie, Online-Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen insbesondere aus öffentlich geförderter Forschung ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren.
Open Access vereinfacht und beschleunigt den wissenschaftlichen Austausch, die Sichtbarkeit, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen. Zugleich unterstützt Open Access die Interdisziplinarität und internationale Zusammenarbeit. Open Access erleichtert den Wissenstransfer in die Gesellschaft und trägt so zu technischen, sozialen und kulturellen Innovationen bei. Schließlich lässt sich mit Open Access die Transparenz über öffentlich geförderte Forschung entscheidend erhöhen.

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen haben in den vergangenen Jahren viele Aktivitäten zur Förderung von Open Access und zur Entwicklung und Vernetzung digitaler Infrastrukturen unternommen. Die politische Debatte konzentrierte sich indes bislang noch in erster Linie auf das Urheberrecht. Hier sind vor allem Regelungen zu ändern, die die Verbreitung von Open Access durch Rechtsunsicherheiten erschweren und behindern und die schwache Position der Urheberinnen und Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen zementieren. Es reicht aber nicht aus, die Rechte der publizierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Urheberrecht zu stärken. Vielmehr ist ein breites Maßnahmenbündel nötig, um Open Access im Wissenschaftsbereich umfassend voranzubringen und für die gesamte Gesellschaft nutzbar zu machen.

Die Politik ist gefordert, sich unzweifelhaft zu Open Access im Wissenschaftsbereich zu bekennen  und die Möglichkeiten des Bundes zur Förderung und Verbreitung von Open Access konsequent zu nutzen. Neben der ideellen und finanziellen Unterstützung der Wissenschaftsorganisationen und -einrichtungen gilt es im Bereich der öffentlich finanzierten Projektförderung und auch bei der Ressortforschung zu verpflichtenden Regelungen für Open Access zu kommen. Schließlich sollten die neuen informationstechnischen Möglichkeiten genutzt werden, um die Transparenz über die öffentlich geförderten Forschungsprojekte zu erhöhen und den Wissenstransfer in die Gesellschaft zugunsten von technischen, sozialen und kulturellen Innovationen zu verbessern, indem zentrale Informationen über die Projekte und die Resultate dieser Forschungen allgemeinverständlich in einer zentralen Datenbank öffentlich zugänglich gemacht werden.

Den Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707031.pdf