Bei meiner damaligen Ablehnung haben die Befürchtungen eine große Rolle gespielt, die auch heute hier von vielen geäußert worden sind. Es ging um die Angst vor einem moralischen Dammbruch, davor, dass man irgendwie auf eine schiefe Ebene kommt. Viele tun so, als wüssten sie ganz genau, was passiert, wenn wir die PID begrenzt zulassen würden. Nun leben wir ja nicht auf einer Insel, und wir können feststellen, was in den Ländern passiert ist, in denen es seit Jahrzehnten Erfahrungen mit einer begrenzten Zulassung gibt, was in fast allen anderen europäischen Ländern der Fall ist. Ob in Frankreich, in Großbritannien oder in den skandinavischen Ländern: Der befürchtete Werteverlust, vor dem ich selber Angst gehabt habe, ist da nicht eingetreten. Das können wir sehen.
Herr Dr. Seifert, ich nehme das, was Sie hier gesagt haben, sehr ernst. Aber die Teilhabechancen von behinderten Menschen sind in Deutschland nicht besser als in Dänemark. Der Druck auf behinderte Menschen, ihr Dasein zu rechtfertigen, ist in den skandinavischen Nachbarländern nicht größer als in Deutschland.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Wir müssen doch einmal feststellen, dass es keinen Grund gibt, einen deutschen Sonderweg des Totalverbots der PID aufgrund von Befürchtungen zu gehen, die in unseren Nachbarländern offensichtlich schon widerlegt sind.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Wir können aufgrund der Erfahrungen in den Nachbarländern auch sehen: Es sind wenige Fälle, und es stehen ganz schwere persönliche Schicksale dahinter. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass es in Deutschland bei vielleicht 200 bis 300 Fällen bleiben wird. Jetzt stellt sich doch die Frage: Wollen wir einen deutschen Sonderweg gehen, um 200 bis 300 Frauen und ihren Partnern die Möglichkeit zu verbieten, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie einen Antrag stellen, dass bei ihnen aufgrund einer schweren erblichen Vorbelastung eine PID durchgeführt wird? Wollen wir gleichzeitig in Kauf nehmen, dass bei einzelnen der gleichen Frauen nach der 22. Schwangerschaftswoche möglicherweise eine Situation eintritt, in der sie dann selbstbestimmt entscheiden sollen, ob es eine Spätabtreibung gibt? Ich sage Ihnen: Das ist nicht verhältnismäßig und – gesetzlich gedacht – auch nicht konsistent. Das müssen wir doch einmal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Wenn ich eine ganz persönliche moralische Bewertung abgebe, dann muss das nicht verhältnismäßig und vielleicht auch nicht konsistent zu dem sein, was in den Gesetzen steht. Aber als Gesetzgeber muss ich anders vorgehen. Hier muss das Handeln konsistent sein. Eine Spätabtreibung nach einer PND und ein Totalverbot der PID stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis.
Noch etwas: Eine Religionsgemeinschaft kann von ihren Anhängern verlangen, dass sie entweder ganz auf Kinder verzichten oder das Risiko eingehen, weitere Totgeburten oder weitere Fehlgeburten zu erleiden oder eben ein mit einer schwersten Erbkrankheit belastetes Kind auf die Welt zu bringen. Das kann eine Religionsgemeinschaft ihren Anhängern abverlangen. Ich bin aber der Meinung, der Gesetzgeber sollte dies nicht tun.
Es geht um eine ganz persönliche Gewissensentscheidung von betroffenen Menschen in einer ganz schwierigen Konfliktsituation. Herr Dr. Krings, das kann man den Leuten nicht ausreden; das ist für die Menschen so. Herr Dr. Seifert, diese Menschen haben zum Teil schon schwerstkranke Kinder, die sozusagen dem Tod geweiht sind.Sie haben zum Teil schon durch eine schwere Erbkrankheit Angehörige verloren. Glauben Sie, Herr Dr. Seifert, dass diese Menschen, wenn sie gerne die Möglichkeit zur PID hätten, damit ein Werturteil darüber abgeben, dass zum Beispiel das Leben ihres Bruders oder ihres eigenen geliebten Kindes bis zu seinem Tod nichts wert war?
Es ist keine Wertentscheidung über behindertes oder Leben mit schweren Krankheiten. Es ist vielmehr die Möglichkeit einer selbstbestimmten Entscheidung aus einer tiefen Konfliktsituation heraus. Ich bin der Meinung, es gibt hierbei nicht nur eine einzige wahre Moral für jeden Einzelfall, die der Gesetzgeber durch ein Verbot wenigen Betroffenen aufoktroyieren muss.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Das ist meine persönliche Überzeugung in diesem Fall. Nach meiner Überzeugung sollten wir diesen wenigen Betroffenen mit guter Beratung, guter Information und medizinischer Begleitung in kompetenten und lizensierten Zentren so gut es irgend geht zur Seite stehen, aber auch einen kleinen Türöffner für die Selbstbestimmung erhalten. Ich finde, sie haben das verdient.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Präimplantationsdiagnostik
Freitag, den 15. April 2011
Bundestagsrede von Krista Sager im Rahmen der Debatte um die PID vom 14. April 2011
"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für den Gruppenantrag werben, für den auch Frank-Walter Steinmeier heute geworben hat, nämlich für die begrenzte Zulassung der PID bei einer künstlichen Befruchtung. Ich will ausdrücklich sagen: Vor einigen Jahren war ich gegen die Zulassung der PID, aber ich habe meine Meinung geändert. Das möchte ich Ihnen gerne erklären...
"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für den Gruppenantrag werben, für den auch Frank-Walter Steinmeier heute geworben hat, nämlich für die begrenzte Zulassung der PID bei einer künstlichen Befruchtung. Ich will ausdrücklich sagen: Vor einigen Jahren war ich gegen die Zulassung der PID, aber ich habe meine Meinung geändert. Das möchte ich Ihnen gerne erklären...







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