KRISTA SAGER BEI

Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken

Donnerstag, den 24. März 2011
Vorabdruck der Bundestagsrede von Krista Sager vom 24.3. 2011
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
zur Debatte hat die grüne Bundestagsfraktion heute einen
pdf Antrag zur wissenschaftlichen Redlichkeit und zur Qualitätssicherung bei Promotionen vorgelegt. Wir alle kennen den Anlass, der die Aufmerksamkeit auf ein Thema gelenkt hat, das gemeinhin nicht im Zentrum des politischen Geschehens steht.

Wer sich mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beschäftigt, weiß, dass die weitaus meisten Promotionen in Deutschland ehrlich und redlich erarbeitet werden. Wir Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker wissen aber auch, dass es Betrug, Diebstahl von Ideen, Ghostwriting, Manipulation von Daten und andere Formen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens gerade auch bei Promotionen gibt. Denken Sie nur an die Praktiken der so genannten Promotionsberater im Jahr 2009. Damals wurde gegen über 100 Professoren wegen Bestechlichkeit ermittelt.

Wissenschaft als rationale Suche nach Erkenntnis und Wahrheit braucht Wahrhaftigkeit und Vertrauen. Deshalb greifen Betrug, Manipulation und Diebstahl geistigen Eigentums die Wissenschaft in ihrer Kernsubstanz an. Um die Wissenschaft zu schützen, bedarf es vorbeugender Maßnahmen ebenso wie effektiver Kontrollen und Sanktionen. Das hat nicht mit einem Generalverdacht gegen die Wissenschaft zu tun, sondern im Gegenteil: Eine effektive Qualitätssicherung trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft und unzähliger redlicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schützen.

Um so ärgerlicher waren die Versuche selbst höchster Repräsentanten der Regierung, wissenschaftliches Fehlverhalten zu verharmlosen. Wissenschaftlicher Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums sind keine Kavaliersdelikte. Dieser Grundsatz muss auch und gerade dann gelten, wenn das Bewusstsein für die Bedeutung wissenschaftlicher Redlichkeit und den Schutz geistigen Eigentums in einem Teil der Öffentlichkeit unterentwickelt ist.

Glücklicherweise sind diese Bagatellisierungsversuche durch einen regelrechten Aufstand der Wissenschaft gescheitert. Zigtausende Promovierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und Professorinnen und Professoren haben sich in Unterschriftenlisten und offenen Briefen empört. Das war das entscheidende Signal gegenüber der Bundesregierung, aber auch gegenüber denjenigen Medien, die den groben Täuschungsversuch von Herrn zu Guttenberg als Petitesse verkaufen wollten.

Die Plagiats-Affäre hat aber auch Lücken in der Qualitätssicherung bei Promotionen offenbart. Es waren nämlich erst der vierte Guttenberg-Rezensent sowie das Wiki GuttenPlag, die den Diebstahl geistigen Eigentums aufdeckten. Zuvor konnte die Dissertation die Gutachter und den Prüfungsausschuss der Universität Bayreuth ohne jede Beanstandung und sogar mit dem Prädikat „summa cum laude“ durchlaufen.

Die Politik muss jetzt gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz, dem Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den Universitäten die Qualitätssicherung bei Promotionen überprüfen, weiterentwickeln und stärker vereinheitlichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer Gesamtverantwortung für das Wissenschaftssystem gerecht zu werden, rasch die Zusammenarbeit mit den Ländern zu suchen und diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

Um beim Thema Qualitätssicherung voranzukommen, brauchen wir mehr Schutz vor Täuschung und dem Verfälschen von Daten sowie mehr Schutz des geistigen Eigentums. Hier ist die Bundesregierung gefordert, in Abstimmung mit den Ländern die Hochschulrektorenkonferenz und den Wissenschaftsrat um Empfehlungen zu bitten. Die Empfehlungen sollten Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung, zum Vorgehen in Betrugsfällen, mögliche Konsequenzen und Sanktionen sowie Parameter zur Bewertung von Grenzfällen umfassen. Unerlässlich sind auch Vorschläge dazu, wie die Vermittlung der Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens besser in den Curricula der Studiengänge verankert und die Sensibilisierung für die Bedeutung wissenschaftlicher Redlichkeit schon bei den Studierenden geschärft werden kann.

Den Empfehlungen müssen Vereinbarungen folgen, wie es zu einer möglichst schnellen, einheitlicheren und verbindlichen Umsetzung an den Hochschulen kommen kann.

Die Promotionsordnungen in Deutschland weisen je nach Fakultät und Fach eine extreme Spannbreite auf. Ob die  Promovenden beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen, dass sie die Arbeit selbstständig und nur unter Nutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel erstellt haben, bleibt bislang dem Gutdünken der jeweiligen Fakultät überlassen. Schlicht vom Zufall hängt es ab, ob die Hochschule Anti-Plagiats-Software zur Verfügung stellt und die Prüfenden sie auch bedienen können. Mal stammen alle Gutachter aus der gleichen Fakultät, mal werden Gutachter anderer Universitäten beteiligt.

Wir müssen Schluss machen mit dem – ich zitiere – „völlig undurchsichtigen Handschlagmilieu“, in dem Doktoranden mit ihrem Professor ein Thema vereinbaren und dann im stillen Kämmerlein vor sich hin forschen, wie es Professor Hornbostel vom Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung der DFG ausdrückt. Die Mehrzahl der Promotionen in Deutschland wird noch immer in der subjektiven Informalität eines Meister-Schüler-Verhältnisses angefertigt. Bei der Vereinheitlichung von Qualitätsstandards kommt es daher darauf an, das Verhältnis zwischen den Promovierenden und ihren Betreuerinnen und Betreuern zu verobjektivieren. Dazu sind Betreuungsvereinbarungen und transparente, faire Zugänge zur Promotion geeignet. Dabei muss auch die Universität mehr Verantwortung übernehmen.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz sollte in Kooperation mit dem Wissenschaftsrat und der Hochschulrektorenkonferenz prüfen, welche Regelungen sich in den Landeshochschulgesetzen und Promotionsordnungen bewährt haben und als „best practice“ empfohlen werden können.

Auch die schwierigen Rahmenbedingungen, unter den manche Promovierenden ihre Dissertation verfassen, müssen in den Blick genommen werden. Die strukturierte Promotion in Graduiertenschulen und Graduiertenkollegs sollte weiter gestärkt werden, ohne dass dies mit einer Verschulung verbunden ist.  Promovierende auf so genannten Qualifizierungsstellen müssen neben ihren Aufgaben an der Hochschule genügend Zeit haben, ihre Dissertation fertig zu stellen. Auch die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung der Betreuer und Gutachter spielt eine wichtige Rolle. In der leistungsabhängigen Besoldung der Professorinnen und Professoren und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten dürfen nicht nur erfolgreich abgeschlossene Promotionen als Kriterium gelten. Auch die Betreuung von Doktorarbeiten, Zweitgutachtertätigkeiten und die Mitwirkung an Prüfungen müssen berücksichtigt werden.

Ich hoffe, wir werden unseren Antrag im Ausschuss ausführlich beraten. Es muss darum gehen, das hohe Ansehen, das die Promotion an deutschen Universitäten weltweit genießt, zu verteidigen.