Wir unterstützen die Forderung der Expertenkommission, die Finanzierungsschlüssel für die Bund-Länder-Forschungseinrichtungen zu verändern. Historische Zufälle dürfen nicht die Entwicklungsperspektiven eines guten Instituts bestimmen. Denn ob ein gemeinsames Forschungsinstitut zu 90 Prozent vom Bund finanziert oder zur Hälfte vom Sitzland, hat häufig nur noch historische Gründe. Auch widerspricht es dem Exzellenzgedanken, wenn die Perspektiven eines Instituts vor allem davon abhängen, ob es in einem reichen oder armen Bundesland seinen Sitz hat.. Für einige Großforschungseinrichtungen bedarf es allerdings eigener Regeln, weil eine 30-Prozent-Beteiligung die meisten Sitzländer überfordern würde.
Der Bund muss insgesamt einen stärkeren Anteil an der gemeinsamen Forschungsförderung übernehmen. Im Gegenzug sollten sich Länder dazu verpflichten, mit den frei werdenden Mittel die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zu stärken. Zur Zeit bringen die Länder für die Mitfinanzierung der Bund-Länder-Forschungsförderung immer höhere Komplementärbeiträge auf, während sie kaum noch in der Lage sind, die auskömmliche Finanzierung ihrer Hochschulen sicherzustellen.
Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan muss schleunigst an die Länder herantreten. Notwendig ist eine zeitlich befristete Strategiearbeitsgruppe unter mehrheitlicher Beteiligung der Wissenschaft, um die bisherigen Strukturen der Forschungsfinanzierung in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Ein entsprechender Antrag der grünen Bundestagsfraktion befindet sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren.
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Das Gutachten finden Sie hier:







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