Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:
Es ist höchste Zeit, dass die Anerkennung von im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen in Deutschland grundlegend verbessert wird. Das bisherige Wirrwarr unterschiedlicher Zuständigkeiten, Regelungen und Verfahren muss endlich beendet werden. Um hier entschieden voranzukommen, haben Bündnis 90/Die Grünen dazu als erste Bundestagsfraktion einen Antrag auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt.
Alle Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen brauchen ein leicht zugängliches, transparentes und schnelles Verfahren zur Bewertung und Anerkennung ihrer Leistungen. Dafür fordern wir von der Bundesregierung bis zum Sommer 2010 die Schaffung eines individuellen Rechtsanspruchs. Fehlende Anerkennungsmöglichkeiten dürfen nicht mehr länger der Grund dafür sein, dass gut qualifizierte Zuwanderer weit unter ihren Qualifikationen arbeiten müssen. Dies ist schon allein angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels völlig inakzeptabel.
Der Rechtsanspruch muss sicherstellen, dass die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens bundesweit gültig sind. Das Anerkennungsverfahren muss innerhalb einer Frist von i.d.R. sechs Monaten abgeschlossen sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Antragsteller bei Teilanerkennungen künftig auch verbindlich darüber informiert werden, welche Anpassungsqualifizierungen sie für einen vollqualifizierenden Abschluss noch brauchen. Die Angebote für Anpassungsqualifizierungen müssen ausgeweitet und im Sinn von modularen Ergänzungsqualifizierungen ausgestaltet werden. Insbesondere fachsprachliche Nachqualifizierungen müssen ausgebaut, Bildungsberatungen flächendeckend ausgeweitet werden. Notwendig ist außerdem, die finanziellen Fördermöglichkeiten von Anpassungsqualifizierungen zu verbessern.
Das bisherige Anerkennungswesen ist undurchlässig, intransparent und ungerecht. Mehr als die Hälfte der zugewanderten Erwerbstätigen mit ausländischem akademischen Abschluss z.B. sind laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus Mai 2009 unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt. Doch trotz des enormen Handlungsdrucks ist außer Ankündigungen bisher nichts geschehen. Daher muss das Problem jetzt endlich zügig gelöst werden.
Rechtsanspruch auf Anerkennung ausländischer Qualifikationen schaffen!
Mittwoch, den 02. Dezember 2009
Pressemitteilung vom 2. Dezember 2009







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